Umgang mit erheblichen Gefahrensituationen bei Unwetter

Zentrale Regelungen der Gesamtschule Quelle (abgestimmt mit der Bezirksregierung Detmold und der Schulkonferenz der Gesamtschule Quelle nach den Erfahrungen des letzten Sturmes)

Variante 1: Das Wetterereignis ist angekündigt. Daher geht man von erheblichen Gefahrensituationen aus, denen Kinder auf dem Schulweg ausgesetzt sind.

  • Wenn Unwetter der Stufen Violett oder Rot/ggf. Violett für Regionen vorhergesagt werden, fällt der Unterricht für die Dauer der Ankündigung in diesen Gebieten aus. Dienstliche Aufgaben werden von Lehrkräften abhängig vom Umfang der angekündigten Gefahrenlage für das öffentliche Leben vorrangig in der Schule, ggf. auch in häuslicher Arbeit wahrgenommen.

 

Variante 2: Das Wetterereignis wird während des laufenden Unterrichts angekündigt

  • Falls das Wetterereignis so kurzfristig eintritt, dass der Unterricht bereits begonnen hat, bleiben die Schülerinnen und Schüler solange in der Schule, bis sie sicher den Heimweg antreten können. Dies gilt auch, wenn die planmäßige Unterrichtsdauer dadurch überschritten wird.
  • Eltern können ihre Kinder in der Schule abholen, müssen dies aber persönlich tun und für die Sicherheit der Kinder sorgen. Eine telefonische Erlaubnis der Eltern für ihre Kinder, den Heimweg anzutreten, reicht nicht. Eine frühestmögliche Abholung der Kinder nach dem Ende der letzten Unterrichtsstunde wird erwartet. Dies wird für Schulen des gebundenen Ganztags in der Regel ab 16.00 Uhr sein.
  • Die Schulleitung weist in benötigter Anzahl Kolleginnen und Kollegen an, für eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der Schule zu verbleiben.